Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Eingliederungszuschuss - Minderung - berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt - Erstattung durch Ausgleichsystem - Urlaubsvergütung - Urlaubs- und Ausgleichskasse der Bauwirtschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Eingliederungszuschuss nach dem SGB III; Berücksichtigung einer durch die Urlaubs- und Ausgleichskasse der Bauwirtschaft erstatteten Urlaubsvergütung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichskasse; Urlaubsvergütung; Beitragspflicht; Förderzeitraum; Ausgleichssystem; Aufhebung; Erstattung; ULAK; Erstattung von Arbeitsentgelt; Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft; Urlaubsvergütung; Beiträge; Eingliederungszuschuss; Mitteilungspflichten; ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Eingliederungszuschuss nach dem SGB III
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 27.02.2013 - S 18 AL 302/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13
Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/4941) lässt sich in dieser Hinsicht nur entnehmen, dass mit der Einführung der Eingliederungszuschüsse bisherige Leistungsarten zusammengefasst werden (S. 148) und durch die Einbeziehung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Lohnkosten und nicht an die Löhne angeknüpft werden sollte (S. 192). - Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13
In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1515, S. 93) heißt es dazu: "Für Zeiten, in denen der Arbeitgeber Erstattungsleistungen aus einer Ausgleichskasse für die Zeit der Erkrankung des Arbeitnehmers erhält, wird der Zuschuss weiter gezahlt. - BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 26/90
Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13
Nach § 16 Abs. 2 ABMAnO war das Arbeitsentgelt pauschal jeweils um einen Vomhundertsatz zu erhöhen für a) die Beitragsanteile zur Sozialversicherung und der Beträge, die der Arbeitgeber für die zugewiesenen Arbeitnehmer aufzubringen hat, b) der Beträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausgleichssystems für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und c) der Beträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausgleichssystems für die Zahlung von Urlaubsentgelt zu leisten hat (zitiert nach BSG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 7 Rar 62/97 und BSG Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 26/90). - BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97
Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - L 2 AL 25/13
Nach § 16 Abs. 2 ABMAnO war das Arbeitsentgelt pauschal jeweils um einen Vomhundertsatz zu erhöhen für a) die Beitragsanteile zur Sozialversicherung und der Beträge, die der Arbeitgeber für die zugewiesenen Arbeitnehmer aufzubringen hat, b) der Beträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausgleichssystems für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und c) der Beträge, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausgleichssystems für die Zahlung von Urlaubsentgelt zu leisten hat (zitiert nach BSG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 7 Rar 62/97 und BSG Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 26/90).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 12 AL 69/14 Zur weiteren Begründung verweist sie auf die Entscheidungen des LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.9.2015 - L 2 AL 25/13 -, sowie des bayerischen LSG, Urteil vom 11.6.2015 - L 9 AL 105/11-.